Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 305
Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Bundesjagdgesetz handelt, wer
Antwortmöglichkeiten
- Aeinen Handstrauß Schlüsselblumen abpflückt
- BWildkaninchen und Schwarzwild aussetzt✓ richtig
- CSchwarzwild in der Nachtzeit bejagt
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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