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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 301

Welche der nachgenannten Voraussetzungen muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers haben✓ richtig
  2. BDer Sammler bedarf neben der schriftlichen Erlaubnis des Revierinhabers auch noch eines gültigen Jagdscheins
  3. CDer Sammler bedarf nur eines gültigen Jagdscheins
  4. DDer Sammler bedarf zusätzlich einer schriftlichen Erlaubnis der Waldbehörde zum Betreten des Waldes
  5. EDer Sammler bedarf grundsätzlich keiner Erlaubnis

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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