Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 299
Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 01. August in seinem Revier einen Damhirsch. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Handlung war rechtlich zulässig✓ richtig
- BDie Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen
- CDie Handlung stellt einen Straftatbestand (Schonzeitvergehen) dar
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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