Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 290
Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines erlegten Keilers erheblichen Schaden in einem Maisfeld. Muss der Revierinhaber für diesen Schaden aufkommen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, der Revierinhaber ist für den Jagdgast mit verantwortlich✓ richtig
- BJa, der Revierinhaber bekommt jedoch den Schaden von der Berufsgenossenschaft erstattet
- CNein, der Jagdgast haftet direkt gegenüber dem Geschädigten
- DDer Schaden wird von der Jagdhaftpflichtversicherung erstattet
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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