Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 287
Wer ist nach dem Gesetz grundsätzlich zum Ersatz des Wildschadens im gemeinschaftlichen Jagdbezirk verpflichtet?
Antwortmöglichkeiten
- Adie Jagdbehörde
- Bdie Jagdgenossenschaft✓ richtig
- Cder/die Jagdausübungsberechtigten
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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