Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 273
Bei welcher Behörde ist ein ersatzpflichtiger Wildschaden anzumelden?
Antwortmöglichkeiten
- AJagdbehörde
- BOrdnungsamt
- CGemeinde✓ richtig
- Dbei der für das Gebiet zuständigen Polizeidienststelle
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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