Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 264
Unter welcher Voraussetzung dürfen in Niedersachsen wildernde Hauskatzen vom Jagdschutzberechtigten getötet werden?
Antwortmöglichkeiten
- Awenn die Katze mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt ist✓ richtig
- Bwenn die Katze mehr als 300 Meter vom nächsten Dorf entfernt ist
- Cwenn die Katze mehr als 200 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt ist
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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