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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 264

Unter welcher Voraussetzung dürfen in Niedersachsen wildernde Hauskatzen vom Jagdschutzberechtigten getötet werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Awenn die Katze mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt ist✓ richtig
  2. Bwenn die Katze mehr als 300 Meter vom nächsten Dorf entfernt ist
  3. Cwenn die Katze mehr als 200 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt ist

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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