Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 257
Ab welcher Entfernung vom nächsten bewohnten Gebäude darf eine Katze vom Revierinhaber im Rahmen des Jagdschutzes geschossen werden?
Antwortmöglichkeiten
- AMehr als 200 m
- BMehr als 300 m✓ richtig
- CMehr als 500 m
- DDer Revierinhaber, der keine zusätzliche Jagdaufseherausbildung hat, ist nicht jagdschutzberechtigt und darf kein wildernde Katzen schießen
- EAls jagdschutzberechtigter Revierinhaber darf er wildernde Katzen in jedem Fall schießen
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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