Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 235
Ein von einem Jagdgast vom Hochsitz aus beschossener Rehbock flüchtet über die Jagdgrenze und tut sich 30 m jenseits der Grenze für einen sicheren Schuss erreichbar schwer krank nieder. Welche der nachgenannten Handlungsweisen ist vom Niedersächsischen Jagdgesetz in dieser Situation abgedeckt?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Schütze baumt unverzüglich ab und ruft einen anerkannten Schweißhundführer zur Nachsuche
- BDer Schütze baumt ab, sucht mit seinem Hund über die Jagdgrenze und gibt dem Bock den Fangschuss✓ richtig
- CDer Schütze erlegt den Rehbock von seinem Hochsitz aus, geht über die Grenze, bricht den Bock auf, lässt ihn liegen und verständigt unverzüglich den Inhaber des Nachbarreviers✓ richtig
- DDer Schütze erlegt den Rehbock vom Hochsitz aus, geht mit ungeladenem Gewehr über die Grenze, bricht den Bock auf und nimmt ihn mit, um ihn dem Inhaber des Nachbarreviers abzuliefern
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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