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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 185

Bis zu welchem Zeitpunkt muss die ausgefüllte Abschussliste der Jagdbehörde vorgelegt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABis zum Ablauf einer Woche nach der Erlegung
  2. BBis zum 5. April eines jeden Jagdjahres
  3. CBis zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres✓ richtig
  4. DFür Rehwild ist die Vorlage nur zum Ende eines jeden 3. Jagdjahres erforderlich

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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