Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 181
Am 1. Februar erlegt der Revierinhaber in seinem Revier eine Ricke mit gebrochenem Vorderlauf. Welche nachgenannten Aussagen ist zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Abschuss kann eine Straftat darstellen, da Ricken am 1. Februar Schonzeit haben
- BDer Abschuss wird in die Abschussliste eingetragen und der Jagdbehörde zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres vorgelegt✓ richtig
- CDer Abschuss war zulässig, da schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren ist✓ richtig
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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