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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 123

Welche der nachgenannten Aussagen zur Fallenjagd sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang✓ richtig
  2. BFallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist✓ richtig
  3. CFallen für den Totfang müssen täglich zweimal - mittags und abends - kontrolliert werden
  4. DWer Schlagfallen verwendet, hat dies vorher der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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