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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 112

Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, an einer Treibjagd teilzunehmen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist
  2. BJa, ohne besondere Erlaubnis
  3. CNein✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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