Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 79
Wer beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagd?
Antwortmöglichkeiten
- Ader Jagdgenossenschaftsvorsitzende
- Bdie Jagdgenossenschaftsversammlung✓ richtig
- Cder Vorstand der Jagdgenossenschaft
- Ddie Jäger, die in dem Jagdbezirk jagen dürfen
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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