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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 73

Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass Mitglieder (Jagdgenosse) ihren Jagdbezirk pachten kann. Ist das zulässig?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, das ist zulässig✓ richtig
  2. Bdas ist zulässig, wenn sie zusätzlich einen Jagdaufseher einstellt
  3. Cnein, das ist nicht zulässig

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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