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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 61

In seinem umfriedeten Hausgarten findet der Eigentümer einen verendeten Rehbock. Darf er sich das Stück aneignen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anein, es steht dem Jagdausübungsberechtigten des umliegenden Reviers zu
  2. Bja✓ richtig
  3. Cnein, das Stück muss der Tierkörperbeseitigungsanstalt überlassen werden

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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