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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 53

Der Eigentümer eines Einfamilienhauses bittet Mitte Juli den Revierinhaber, einen auf seinem Dachboden hausenden Steinmarder zu fangen. Der Revierinhaber besitzt eine Fangjagdbescheinigung. Benötigt der Revierinhaber zum Aufstellen eines Marderabzugeisens auf dem Dachboden eine zusätzliche Genehmigung der Jagdbehörde?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa✓ richtig
  2. BNein

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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