Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg4 · Frage 46
Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, mit Zustimmung der Jagdbehörde✓ richtig
- Bja, wenn die Hege- und Jagdschutzverpflichtungen erfüllt werden
- Cja, wenn es keinen Jagdpächter gibt
- Dnein
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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