Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg3 · Frage 101
In welchem Zeitraum ist es verboten, in der freien Natur Hecken und lebende Zäune zurückzuschneiden oder auf den Stock zu setzen?
Antwortmöglichkeiten
- A1. März bis 30. September✓ richtig
- B1. April bis 15. Juli
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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