Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg3 · Frage 8
Dürfen in der Zeit vom 01.03. – 30.09. in der freien Landschaft Sträucher zurückgeschnitten werden?
Antwortmöglichkeiten
- Aja
- Bnur mit Erlaubnis des Grundeigentümers
- Cnein✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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