Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg1 · Frage 229
Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AFür die zulässige Aufbewahrung ihres Drillings, ihres Revolvers und der dazugehörigen Munition benötigen Sie mindestens ein Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig).✓ richtig
- BFür die zulässige Aufbewahrung ihrer Doppelflinte und des Repetierers zusammen mit der zugehörigen Munition ist ein nicht unterteiltes Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) ausreichend.✓ richtig
- CEs ist waffenrechtlich nicht zulässig, wenn Sie neben ihren erlaubnispflichtigen 3 Langwaffen zusätzlich Bargeld und Schmuck in dem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig) aufbewahren.
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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