Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg1 · Frage 219

Ein Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins, der nur Langwaffen besitzt, will einen Revolver im Kal. .38 spezial erwerben. Muss vorher von der Waffenbehörde die Erlaubnis zum Erwerb in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden oder genügt es, wenn innerhalb von 2 Wochen nach dem Erwerb die Waffenbesitzkarte zwecks Eintragung der Waffe vorgelegt wird?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Waffenbesitzkarte muss bereits vorher der Waffenbehörde zwecks Eintragung zum Erwerb vorgelegt werden✓ richtig
  2. BDie Waffenbesitzkarte muss erst nach dem Erwerb zwecks Eintragung der Waffe vorgelegt werden

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Hamburg mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.