Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg1 · Frage 175
Für welche Patronenmunition erhält der Pistolenschütze eine Erlaubnis?
Antwortmöglichkeiten
- AFür Munition mit Hohlspitzgeschossen.✓ richtig
- BFür Leuchtspurmunition.
- CFür Betäubungsmunition zu Angriffszwecken.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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