Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg1 · Frage 132
Dürfen aus Schusswaffen mit Beschusszeichen „SP“ oder „PN“ auch Nitro-Cellulose- Treibladungen verschossen werden?
Antwortmöglichkeiten
- ANein.✓ richtig
- BJa.
- CNur, wenn die Waffe auch das Zeichen „J“ trägt.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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