Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg1 · Frage 117
Ein „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff“, der zur Notwehr berechtigen kann, ist...
Antwortmöglichkeiten
- Ajede begonnene oder unmittelbar bevorstehende Verletzung eines Individual-Rechtsgutes.✓ richtig
- Bjede Androhung von Gewalt für Leib und Leben.
- Cauch die bereits abgeschlossene Verletzung eines Rechtsgutes.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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