Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg1 · Frage 100
Schusswaffengebrauch als Notwehr kann als letztes Mittel zulässig sein,
Antwortmöglichkeiten
- Awenn dem Angriff ausgewichen werden kann.
- Bwenn der Angriff mit einem Messer erfolgt.✓ richtig
- Cwenn der Angreifer mit der Faust droht.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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