Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg1 · Frage 73
Darf die Erlaubnisbehörde Zutritt zur Wohnung verlangen, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, der Inhaber einer WBK hat dies grundsätzlich zu gestatten.✓ richtig
- BJa, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
- CJa, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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