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Jägerprüfung Hamburg · Sachgebiet hh_sg1 · Frage 65

Sie überlassen Ihre WBK-pflichtigen Schusswaffen Ihrem Vereinskollegen für die Dauer von 2 Monaten. Er will die Waffen ausprobieren und Ihnen gegebenenfalls abkaufen.

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas ist waffenrechtlich erlaubt.
  2. BDas ist waffenrechtlich nicht erlaubt.✓ richtig
  3. CWBK-Inhaber dürfen ihre Schusswaffen grundsätzlich immer tauschen.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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