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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 957

Was müssen Sie tun, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe von einem Händler erworben haben?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aich bin verpflichtet, den Erwerb binnen zwei Wochen der Erlaubnisbehörde schriftlich anzuzeigen und meine Waffenbesitzkarte vorzulegen.✓ richtig
  2. Bnichts, der Händler zeigt den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages an.
  3. Cich bin verpflichtet, den Erwerb binnen eines Monats der Erlaubnisbehörde anzuzeigen

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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