Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 957
Was müssen Sie tun, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe von einem Händler erworben haben?
Antwortmöglichkeiten
- Aich bin verpflichtet, den Erwerb binnen zwei Wochen der Erlaubnisbehörde schriftlich anzuzeigen und meine Waffenbesitzkarte vorzulegen.✓ richtig
- Bnichts, der Händler zeigt den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages an.
- Cich bin verpflichtet, den Erwerb binnen eines Monats der Erlaubnisbehörde anzuzeigen
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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