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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 928

Schusswaffengebrauch als Notwehr kann als letztes Mittel zulässig sein,

Antwortmöglichkeiten

  1. Awenn dem Angriff ausgewichen werden kann
  2. Bwenn der Angriff mit einem Messer erfolgt✓ richtig
  3. Cwenn der Angreifer mit der Faust droht

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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