Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 928
Schusswaffengebrauch als Notwehr kann als letztes Mittel zulässig sein,
Antwortmöglichkeiten
- Awenn dem Angriff ausgewichen werden kann
- Bwenn der Angriff mit einem Messer erfolgt✓ richtig
- Cwenn der Angreifer mit der Faust droht
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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