Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 919
Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.✓ richtig
- Bja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat.
- Cnein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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