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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 919

Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.✓ richtig
  2. Bja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat.
  3. Cnein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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