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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 908

Wozu berechtigt mich der Europäische Feuerwaffenpass (EFP)?

Antwortmöglichkeiten

  1. Azur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten; ich muss die Waffe aber am Zielort der dortigen Erlaubnisbehörde anmelden
  2. Bzur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten. Ich benötige aber vor Grenzübertritt eine Erlaubnis des betreffenden Reiselandes (z.B. durch Eintrag in meinen EFP)✓ richtig
  3. Czur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten, muss ich aber die Reise mindestens 14 Tage vorher meiner zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich anzeigen

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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