Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 908
Wozu berechtigt mich der Europäische Feuerwaffenpass (EFP)?
Antwortmöglichkeiten
- Azur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten; ich muss die Waffe aber am Zielort der dortigen Erlaubnisbehörde anmelden
- Bzur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten. Ich benötige aber vor Grenzübertritt eine Erlaubnis des betreffenden Reiselandes (z.B. durch Eintrag in meinen EFP)✓ richtig
- Czur Waffenmitnahme bei Reisen in EU-Mitgliedstaaten, muss ich aber die Reise mindestens 14 Tage vorher meiner zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich anzeigen
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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