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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 898

Ein Jagdscheininhaber verkauft auf Dauer seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Verkäufer daraufhin veranlassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AVeräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
  2. BVeräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde✓ richtig
  3. Cfür den Veräußerer ist nichts veranlasst

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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