Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 897

Genügt zum Erwerb der Pistolenmunition, die nicht mit einer Langwaffe verschossen werden kann, die Vorlage des Jahresjagdscheins?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja
  2. Bnein

Lösung

Antworten sind korrekt.

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Hessen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.