Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 897
Genügt zum Erwerb der Pistolenmunition, die nicht mit einer Langwaffe verschossen werden kann, die Vorlage des Jahresjagdscheins?
Antwortmöglichkeiten
- Aja
- Bnein
Lösung
Antworten sind korrekt.
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