Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 895
Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?
Antwortmöglichkeiten
- Aunverzüglich
- Binnerhalb einer Woche
- Cinnerhalb zwei Wochen
- Dinnerhalb eines Monats
Lösung
Antworten sind korrekt.
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