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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 895

Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aunverzüglich
  2. Binnerhalb einer Woche
  3. Cinnerhalb zwei Wochen
  4. Dinnerhalb eines Monats

Lösung

Antworten sind korrekt.

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