Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 893
Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- Aeiner Erlaubnis zum Führen einer Waffe bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt✓ richtig
- Bein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf die Jagdwaffe ohne Erlaubnis auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd oder damit einhergehenden Besorgungen wie z. B. Abstecher zur Bank oder Post schussbereit führen
- Cein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Jagdbezirk führen und mit ihnen schießen✓ richtig
- Dein Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf nicht ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zur Ausbildung von Jagdhunden in seinem Jagdbezirk führen und mit ihnen schießen
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
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