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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 890

Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja
  2. Bnein

Lösung

Antworten sind korrekt.

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