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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 431

Ein Jagdgast hat im September ein Schmalreh, das zwei Tage zuvor bei einem Verkehrsunfall einen offenen Knochenbruch erlitten hatte, erlegt. Der Revierinhaber will das Reh dem Erleger zum eigenen Verzehr käuflich überlassen. Muss es vor dem Verkauf der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja✓ richtig
  2. Bnein
  3. Cnur bei Verkauf an Dritte

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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