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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 430

Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih hat, einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, wenn ihn der Revierinhaber an einen Metzger verkaufen will?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja
  2. Bnein✓ richtig
  3. Cnur, wenn das Perückengeweih bereits deutlich gewuchert hat und offensichtlich seit mehreren Jahren nicht gefegt wurde

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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