Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 430
Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih hat, einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, wenn ihn der Revierinhaber an einen Metzger verkaufen will?
Antwortmöglichkeiten
- Aja
- Bnein✓ richtig
- Cnur, wenn das Perückengeweih bereits deutlich gewuchert hat und offensichtlich seit mehreren Jahren nicht gefegt wurde
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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