Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 429
Welche der nachgenannten Verhaltensweisen muss beim Rehwild als abnorm angesehen werden, sodass nach dem Erlegen eine Fleischuntersuchung vorgenommen werden muss, wenn das Stück dem Verzehr zugeführt werden soll?
Antwortmöglichkeiten
- Alang anhaltendes Schrecken
- Baggressives Verhalten der Böcke gegenüber Geißen
- CVerlust der Scheu vor dem Menschen✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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