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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 427

Sie schießen einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der Fleischuntersuchung, wenn er für den Verzehr vorgesehen ist?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja✓ richtig
  2. Bnein

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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