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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 419

Ein Jagdausübungsberechtiger hat in seinem Jagdbezirk ein Rebhuhn erlegt und es präparieren lassen. Er darf dieses Rebhuhnpräparat

Antwortmöglichkeiten

  1. Azum Verkauf anbieten✓ richtig
  2. Bnicht zum Verkauf anbieten
  3. Cnur zu Zwecken der Forschung und Lehre abgeben

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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