Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 419
Ein Jagdausübungsberechtiger hat in seinem Jagdbezirk ein Rebhuhn erlegt und es präparieren lassen. Er darf dieses Rebhuhnpräparat
Antwortmöglichkeiten
- Azum Verkauf anbieten✓ richtig
- Bnicht zum Verkauf anbieten
- Cnur zu Zwecken der Forschung und Lehre abgeben
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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