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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 374

Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheins Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja✓ richtig
  2. Bnein
  3. Cja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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