Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 371
Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?
Antwortmöglichkeiten
- Aja
- Bnein✓ richtig
- Cnur bei mitführen der Waffenbesitzkarte
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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