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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 371

Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja
  2. Bnein✓ richtig
  3. Cnur bei mitführen der Waffenbesitzkarte

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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