Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 370
Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- Aja
- Bnur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind
- CNein. Jagdscheininhaber müssen den Kauf eines Schalldämpfers innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden - wie beim Kauf von Langwaffen üblich. Die Behörde trägt diesen dann in die Waffenbesitzkarte ein✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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