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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 370

Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja
  2. Bnur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind
  3. CNein. Jagdscheininhaber müssen den Kauf eines Schalldämpfers innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden - wie beim Kauf von Langwaffen üblich. Die Behörde trägt diesen dann in die Waffenbesitzkarte ein✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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