Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 351
Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?
Antwortmöglichkeiten
- AVeräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
- BVeräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde✓ richtig
- Cfür den Veräußerer ist nichts veranlasst
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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