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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 349

Genügt zum Erwerb der Pistolenmunition, die nicht mit einer Langwaffe verschossen werden kann, die Vorlage des Jahresjagdscheins?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja
  2. Bnein✓ richtig

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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