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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 347

Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aunverzüglich✓ richtig
  2. Binnerhalb zwei Wochen
  3. Cinnerhalb eines Monats

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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