Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 347
Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?
Antwortmöglichkeiten
- Aunverzüglich✓ richtig
- Binnerhalb zwei Wochen
- Cinnerhalb eines Monats
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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