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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 341

Ist für das Schießen mit einem Gewehr .22 l.r. im Keller eines Wohnhauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.
  2. Bja, sofern eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis besteht.
  3. Cnein, die des Hauseigentümers reicht aus.

Lösung

Antworten sind korrekt.

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