Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 341
Ist für das Schießen mit einem Gewehr .22 l.r. im Keller eines Wohnhauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich?
Antwortmöglichkeiten
- Anein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.
- Bja, sofern eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis besteht.
- Cnein, die des Hauseigentümers reicht aus.
Lösung
Antworten sind korrekt.
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