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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 335

Darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis Munition auf einem Schießstand zum Schießen überlassen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, nur einem Mitglied des Schützenvereins.
  2. Bja, aber nur zum sofortigen Verbrauch.✓ richtig
  3. Cnein.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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