Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 335
Darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis Munition auf einem Schießstand zum Schießen überlassen werden?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, nur einem Mitglied des Schützenvereins.
- Bja, aber nur zum sofortigen Verbrauch.✓ richtig
- Cnein.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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